Unsere Software digitalisiert Ihre tägliche Arbeit. Damit lassen sich Kosten aus Projekten mit MIDOCO und Umbrella oder laufende Kosten aus bestehenden Verträgen ggf. für die Überbrückungshilfe III anrechnen. Es könnte sich lohnen das zu prüfen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmen, die in einem Monat mindestens einen Umsatzeinbruch von 30 % zum Referenzmonat 2019 vorweisen können.
Wie viel wird erstattet?
Bis zu 1,5 Mio € pro Monat. Die Höhe der Zuschüsse orientieren sich an der Höhe des Rückgangs.
Was wird erstattet?
Die erstattungsfähigen Fixkosten sind in einem Fixkostenkatalog festgehalten.
Dazu gehören:
Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben sowie Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwendungen, Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von 50 Prozent, der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung etc.. Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert. Schließlich können bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten gefördert werden sowie Marketing- und Werbekosten.
Neu ist auch, dass einmalige Digitalinvestitionen mit bis zu 20.000 € gefördert werden können. Dabei können auch Kosten berücksichtigt werden, die außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind.
Was hat das mit MIDOCO Midoffice, Umbrella Faces oder Umbrella.net zu tun?
Mit allen unseren Produkten digitalisieren Sie Prozesse:
Dies sind nur einige der Bereiche, die sich mit den Softwareprodukten der MIDOCO Group digitalisieren lassen.
Treten Sie mit uns in Verbindung - ob Sie schon mit uns arbeiten oder Neuerungen vorhaben. Wir beraten Sie gern dahingehend, wie unsere Produkte Ihre Prozesse digitalisieren.
Exakte Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier oder fragen Sie Ihren Steuerberater. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Unternehmen der MIDOCO Group keine Beratung für die Beantragung der Überbrückungshilfe III durchführen.