Wir waren für Sie auf dem E-Rechnungs-Gipfel 2024 in Berlin und hatten die Gelegenheit, viele interessante Vorträge von Experten aus der öffentlichen Verwaltung, der Technik und der Wirtschaft zu hören. Natürlich möchten wir unsere Eindrücke und die wichtigsten Erkenntnisse direkt mit Ihnen teilen!
Ab dem 01.01.2025 steht die E-Rechnungspflicht an, und pünktlich dazu hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 15.10.2024 ein Schreiben veröffentlicht, das viele Unklarheiten beseitigt. Ein wichtiger Punkt steht jetzt endgültig fest und ist für einige von Ihnen sicherlich eine Erleichterung: Rechnungen über Kleinbeträge bis 250,00 € sowie Fahrausweise dürfen weiterhin im PDF-Format ausgestellt werden.
Auch auf europäischer Ebene bewegt sich etwas: Die Arbeitsgruppe CEN/TC 434 (das Technische Komitee des Europäischen Komitees für Normung), die sich mit der Standardisierung von E-Rechnungen beschäftigt, hat sich auf die neuen Funktionalitäten geeinigt. Eine endgültige Abstimmung dazu soll Mitte 2025 abgeschlossen sein, aber bis die finale Syntax von der EU-Kommission freigegeben wird, dauert es wohl noch ein wenig.
Immerhin basiert die E-Rechnung zwar auf einem EU-weiten Standard, lässt aber jedem Mitgliedsstaat gewisse Spielräume für nationale Anpassungen. Deutschland hat 53 Abweichungen definiert, während Portugal mit 165 Anpassungen den Rekord hält.
Was uns allerdings beschäftigt: Ab dem 01. Januar 2025 sollen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Doch wer wird bereits in der Lage sein, diese bereitzustellen und in welcher Form? Ein technischer Anbieter z.b. hat eingangsseitig 48 Variationen definiert, elektronische Rechnungsformate die sich in Versionen und Ausprägungen unterscheiden. Es bleibt spannend!
Mit Midoco können Sie schon jetzt E-Rechnungen an Ihre B2B-Kunden erstellen, und wir passen uns kontinuierlich den neuesten Entwicklungen an.
Ein interessantes Detail, das wir auf dem Gipfel mitgenommen haben, betrifft die Kassensicherungsverordnung (KSichV). Einige ihrer Bestandteile müssen zukünftig, bei bestimmten Geschäftsvorfällen, auch in der E-Rechnung abgebildet werden, was zeigt, dass die Anforderungen weiterhin wachsen. Hier gilt es, wachsam zu bleiben und die Entwicklungen genau zu verfolgen.
Ein weiteres Thema, das noch nicht abschließend geklärt ist, betrifft die Übertragungswege der E-Rechnung. Während die E-Mail zunächst als Standardlösung gilt, werden staatliche oder private Netzwerke in Zukunft eine größere Rolle spielen. Auch die Übermittlung per USB-Stick durch Brief(-taube) ist derzeit nicht ausgeschlossen.
Ab 2028 – oder realistisch gesehen eher ab 2030/32 – wird ein Meldesystem in Kraft treten, bei dem steuerrelevante Daten direkt aus der E-Rechnung an die Finanzbehörden übermittelt werden. Italien macht es bereits vor und konnte durch dieses System seine Steuereinnahmen deutlich steigern. In manchen Ländern wird dies sogar transparenter gestaltet indem die gesamte Rechnung über staatliche Stellen eingereicht wird um damit auch Preisabsprachen auf die Schliche zu kommen.
Ebenfalls ab 2028 soll ViDA (VAT in the Digital Age) in Kraft treten, das die innergemeinschaftlichen B2B-Transaktionen regeln wird. Ab dann dürfen nur noch EN16931-konforme Formate wie X-Rechnung, ZUGFeRD und Peppol verwendet werden. Ältere Formate wie EDIFACT werden dann wohl der Vergangenheit angehören. Auch die Fristen werden strenger: Rechnungen müssen innerhalb von 10 Tagen erstellt werden, und die Meldepflicht greift sofort nach Ausstellung der Rechnung.
Auch im B2C-Bereich wird über die Einführung von elektronischen Rechnungen nachgedacht – ein Thema, das uns in den nächsten Jahren sicherlich weiter beschäftigen wird.
Die kommenden Jahre bringen einige spannende Entwicklungen im Bereich der E-Rechnung. Obwohl viele Fragen noch offen sind – vor allem in Bezug auf die technische Umsetzung und die Übertragungswege – können wir uns auf die neuen Möglichkeiten freuen.
Wir bleiben für Sie am Ball und sorgen dafür, dass Sie bestens vorbereitet sind!